Teilnahmebedingungen 2014/2015

Der Ursula-Cain-Preis wird im Jahr 2015 zum ersten Mal vergeben. Die vorschlagsberechtigten Institutionen haben sich unter folgenden Bedingungen  für den sächsischen tanzpreis beworben:

Jede der vorschlagsberechtigten Institutionen kann nur einen Vorschlag pro Verleihungszyklus einreichen. Ein einmal eingereichter Vorschlag kann nicht zurück gezogen werden. Der Vorschlag soll mindestens acht Kalenderwochen vor der Premiere eingehen, um die Sichtung durch die Jury zu gewährleisten. Die Jury und der Ausrichter sind berechtigt, Vorschläge zurückzuweisen, die nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen. In diesem Fall ist die vorschlagende Institution zu einer erneuten Bewerbung mit einer anderen Produktion berechtigt. Die Bewerber versichern, dass alle Angaben im Bewerbungsformular vollständig und richtig sind. Die Bewerber erklären, dass die eingereichte Produktion im Jahr 2014 in Sachsen zur Premiere kommt. Die

Bewerber verpflichten sich, weitere Materialien, die die Jury oder der Ausrichter für die Vorbereitung der Jury-Sichtung oder der Wiederaufführung benötigen, wie Programminformationen zum Stück, Technical Rider, Lichtplan etc. zeitnah nach Anforderung zur Verfügung zu stellen. Die Bewerber stimmen zu, den Mitgliedern der Jury und den Mitarbeitern des Preises den kostenlosen Besuch von Vorstellungen der vorgeschlagenen Produktion zum Zwecke der Sichtung zu ermöglichen. Die Bewerber verpflichten sich, dem Ausrichter zu Dokumentationszwecken nach der Premiere eine vollständige Videoaufzeichnung der Aufführung auf DVD zur Verfügung zur Stellen. Die Bewerber verpflichten sich, im

Falle der Auszeichnung mit dem Ursula-Cain-Preis im zweiten Quartal des Jahres 2015 eine Aufführung zu einem Budget von 5.000 Euro an einem anderen sächsischen Veranstaltungort als dem Ort der Premiere zu ermöglichen. Das Aufführungsbudget ist Bestandteil des Preisgeldes von insgesamt 10.000 Euro. Die Bewerber erklären sich bereit, für Besuche und Künstlergespräche mit der Sparkassen-Versicherung Sachsen als Förderer des Preises, deren Mitarbeitern und Gästen im Rahmen von Proben und Aufführungen der vorgeschlagenen Produktion zur Verfügung zu stehen. Die Entscheidung über den Preisträger wird im 1. Halbjahr 2015 im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung bekannt gegeben.